Manchmal kann Behördendeutsch so schön sein... Aufgrund der Anmut dieser Zeilen, die der Bundesrat in der vergangenen Woche in Berlin beschlossen hat, gestatte ich mir, seine Vorlage 128 / 11 im Wortlaut des Gesetzes hier zu posten. Die Auswirkungen sind für alle Kinder in der Gemeinde Wennigsen (Deister) und im ganzen Land eine Wohltat:
Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –
Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
Vom…
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Artikel 1
In § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1des Gesetzes vom 26. November
2010 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1des Gesetzes vom 26. November
2010 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und
ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen
werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der
Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen
werden.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den …
Der Bundespräsident
Die Bundeskanzlerin
Der Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Die Bundeskanzlerin
Der Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit